Gut zu wissen !!
Wissenswertes für den Fall der Fälle.
Hier wollen wir Ihnen ein paar Tipps und Informationen darüber geben, was Sie im Notfall für sich und für andere tun können, tun sollten oder sogar tun müssen bzw. wie Sie den Rettungskräften behilflich sein oder es ihnen ermöglichen können, ihre Aufgabe schneller und einfacher zu erfüllen.
Notruf
Egal, ob Sie selbst betroffen sind, zu einem
Schadensereignis hinzukommen oder jemanden sehen, der dringend Hilfe von
Rettungskräften benötigt:
Setzen Sie unverzüglich den Notruf
ab!
Trotz allem bewahren Sie bitte Ruhe und beachten
Sie, nach dem Schema der Fünf W-Fragen folgende Informationen zu geben
(der Disponent der Rettungsleitstelle wird Sie jedoch auch entsprechend
fragen):
Wo ist es passiert?
(Der Ort des
Ereignisses.)
Was ist passiert?
(Was liegt vor? Z.B.
Passant ist ohnmächtig geworden und rührt sich nicht mehr, Pkw- oder Hausbrand
usw.)
Wie viele verletzte/betroffene Personen?
(Die
Anzahl der Personen, die Hilfe benötigen bzw. beteiligt sind, soweit Sie das
überblicken können.)
Welche Verletzungen haben diese
Personen, welches Ausmaß hat das Schadensereignis?
(Was für
Verletzungen/Erkrankungen liegen vor bzw. die Ausbreitung des Brandes/Schadens,
soweit für Sie ersichtlich?)
Warten auf
Rückfragen!
(Ganz wichtig: Nicht sofort auflegen!)
Denken Sie
immer daran:
Im Ernstfall zählt mitunter jede Sekunde und
auch SIE könnten irgendwann einmal betroffen sein!
Deshalb
zögern Sie nicht, den Notruf abzusetzen, wenn dies erforderlich
ist!
An Bundesautobahnen und Bundesstraßen gibt es
Notrufsäulen. Wenn diese noch außerhalb Ihrer Sichtweite sind, achten Sie auf
die Hinweise.
Es gibt entweder Schilder, auf denen auch die Entfernung
angegeben ist oder Markierungen auf den Leitpfosten (schwarzer Pfeil mit oder
ohne Telefonsymbol).
Bei den Leitpfostenmarkierungen befindet sich die
nächstgelegene Notrufsäule in Pfeilrichtung.
Notrufe via Handy sind seit dem Jahr 2009 nur noch
möglich, wenn eine funktionierende und aktive SIM-Karte
eingelegt ist. Sie können den Notruf auch dann absetzen, wenn Sie in Ihrem
eigenen Mobilfunknetz am momentanen Standort keinen Empfang haben, da dieser
unabhängig von Netz und Provider
funktioniert (der Notruf wird über das Mobilfunknetz abgesetzt, was gerade
empfangen werden kann).
Die Funktion, dass die eigene Nummer bei Anrufen
nicht mitgesendet wird (Rufnummerunterdrückung bzw. anonym anrufen),
funktioniert bei Notrufen übrigens nicht.
Erste Hilfe
Kommen Sie zu einem Verkehrsunfall dazu oder sehen
Sie einen Passanten, der Hilfe benötigt (z.B. ohnmächtig geworden ist, sich
verletzt hat o.ä.), sind Sie zur Ersten Hilfe
verpflichtet!
Zumindest jeder, der einen Führerschein für ein
Fahrzeug besitzt oder besessen hat, musste dafür einen Erste Hilfe-Kurs
absolvieren und ist somit in der Lage, Hilfe zu leisten!
Selbst,
wenn der letzte Auffrischungskurs Jahre her ist (empfohlen ist jedoch eine
regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse), so weiß man doch eigentlich immer noch
ein wenig darüber, wie man z.B. eine Herzdruckmassage und Atemspenden durchführt
oder wie in etwa die stabile Seitenlage geht.
Auch, wenn Sie sich nicht mehr ganz sicher sind:
haben Sie Mut und helfen Sie!
Sprechen Sie auch gezielt
vorbeikommende Passanten an, damit Sie nicht alleine helfen
müssen!
In Innenstädten und öffentlichen Gebäuden gibt es
AEDs
(Defibrillatoren), die man bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung
benutzen sollte.
Es handelt sich um Laiengeräte, die alles durch
Sprachausgabe und akustische/optische Signale erklären.
Nimmt man diese
Geräte aus ihren Halterungen, wird meist schon automatisch ein Notruf abgesetzt
(aber nicht immer!).
Eine falsche Erste Hilfe gibt es
übrigens nicht und ein Ersthelfer, der es zumindest versucht hat, wird rechtlich
keineswegs belangt! Klagen des vorher Hilfsbedürftigen, z.B. wegen
Körperverletzung durch den Ersthelfer, wurden bisher von jedem Gericht
abgewiesen. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass sich dies in Zukunft
ändert.
Übrigens:
Es hilft schon das unverzügliche
Absetzen des Notrufes (Notrufnummer 112) und für den Verletzten
da zu sein und ihn zu beruhigen.
Dringende (geschäftliche)
Termine o.ä., bzw. die Anwesenheit Anderer (z.B. "Da waren noch mehr Autos
hinter mir") sind keine Ausreden, nicht zu helfen!
Auch Sie könnten
vielleicht mal Hilfe benötigen und würden sich freuen, wenn jemand beherzt zur
Tat schreitet!
Nutzen Sie auf jeden Fall die Chancen zum
Auffrischen Ihrer Erste Hilfe-Kenntnisse! Die örtlichen Verbände u.a. des
Deutschen Roten Kreuzes bieten regelmäßig Kurse an.
Unterlassene Hilfeleistung ist
strafbar und wird in Deutschland nach § 323c StGB
(Strafgesetzbuch) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer
Geldstrafe geahndet:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder
Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Es muss Ihnen zumutbar sein - d.h.,
wenn Sie sich selbst in erhebliche Lebensgefahr begeben würden, um zu helfen,
dient das keinem und in diesem Fall wäre es für Sie ausreichend, den Notruf
abzusetzen und am Unglücksort verfügbar zu bleiben.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
(Schema)
Quelle: Deutsches Rotes
Kreuz
Rettungsgasse
Grundsätzlich gilt: Sobald auf Autobahnen oder anderen
Straßen mit mehreren Spuren in eine Fahrtrichtung der Verkehr stockt oder in
einem Stau gar zum Erliegen kommt, ist automatisch von jedem
Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse zu bilden!
In Deutschland (und
einigen anderen europäischen Ländern) ist die Rettungsgasse verpflichtend
vorgeschrieben (§ 11 Absatz 2 StVO)!
Ob nun als Grund für das Stocken oder den Stau des Verkehrs ein Schadensereignis (Unfall) vorliegt oder nicht, ist hierbei zunächst egal, da man dies im ersten Moment noch nicht wissen kann!
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Auf Straßen mit zwei Spuren pro Fahrtrichtung fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts, auf den Stand- bzw. Seitenstreifen oder auf die Bankette, soweit dies möglich ist.
Bildung einer
Rettungsgasse.
Quelle: Wikipedia
Auf Straßen mit drei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung fahren die
Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die
übrigen Verkehrsteilnehmer auf den weiteren (mittleren und rechten) Spuren
so weit wie möglich nach rechts, auf den Stand- bzw. Seitenstreifen oder auf die
Bankette, soweit dies möglich ist.
Die Rettungsgasse bildet sich also immer
zwischen der einen Spur ganz links und den restlichen (zwei, drei, vier, ...)
Spuren rechts!
Eigentlich ganz einfach - und man lernt es bereits in der Fahrschule!
Rettungskarte
In modernen Fahrzeugen gibt es dutzende von Airbags und Steuergeräten, häufig
mehrere Batterien, besondere Versteifungen der Karosserie und noch vieles
mehr.
Um den Einsatzkräften der Feuerwehr zu helfen, Sie schneller und
gefahrloser aus Ihrem Fahrzeug zu befreien, sollten Sie mal ein Opfer eines
Verkehrsunfalls sein (was wir natürlich nicht hoffen wollen), gibt es die
sogenannte Rettungskarte.
Diese ist erstellt von den Herstellern und
zeigt alle technischen und mechanischen Besonderheiten jedes Automodells und
ihre Lage im Fahrzeug (schematisch).
Rettungskarte
(Beispiel).
Quelle: Volkswagen AG
Diese Rettungskarte sollten Sie unbedingt an die Sonnenblende der
Fahrerseite klemmen, weil dort die Einsatzkräfte nach ihr suchen!!
Außerdem gibt es Aufkleber für die Windschutzscheibe, die anzeigen, dass Sie
eine solche Rettungskarte im Auto parat halten.
Sie können sich diese
Karte schon beim Kauf des Autos vom Händler drucken lassen oder suchen sich Ihre
Karte auf der Website des Herstellers. Der ADAC hat auf seiner
Website eine Auflistung, von der Sie relativ leicht zu Ihrer Rettungskarte
finden sollten.
Außerdem gibt der ADAC auf seiner Website
auch noch ein paar Informationen zum Thema
Rettungskarte.
Wichtig! Der Ausdruck sollte immer in
Farbe sein!
Rauchmelder
Brände in Privatwohnungen und -häusern werden nicht nur durch Fahrlässigkeit
ausgelöst, sondern können auch durch technische Defekte verursacht
werden.
Gerade nachts, wenn man schläft, kann es sein, dass man einen
Brand zu spät bemerkt und das Zimmer schon mit Rauch gefüllt ist. Zumindest die
Fluchtwege können bereits durch Brandrauch versperrt sein!
Schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich
sein!
Sie können sich und Ihrer Familie helfen, im Notfall noch
rechtzeitig zu entkommen, indem Sie Rauchmelder installieren. Ratsam ist es,
diese auch noch miteinander zu vernetzen (damit Sie z.B. auch im Dachgeschoss
vor einem Brand im Keller gewarnt sind).
In Hessen und anderen Bundesländern ist die
Installation von Rauchmeldern bei Neubauten Pflicht (in Hessen seit 2005).
Ältere Häuser müssen seit Ende 2014 nachgerüstet sein!
Pflicht ist
es, zumindest Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege
von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder zu
versehen. Diese müssen so installiert und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Informationen zur richtigen
Installation gibt es meist in der Bedienungsanleitung oder können beim
Fachhändler eingeholt werden. Auch die Feuerwehr gibt Ihnen gerne
Tipps.
Rettungspunkte
Die sog. Rettungskette-Forst ist ein Instrument zur
beschleunigten Hilfe u.a. für Wanderer und Sportler im Wald. Wesentlicher
Bestandteil sind hierbei die Rettungspunkte, die gut sichtbar
an markanten und gut erreichbaren Stellen im Wald und am Waldrand, aber auch in
Feld und Flur, aufgestellt sind.
Sie dienen im Notfall als Treffpunkt
zwischen den Rettungskräften und der Person, die einen Notruf per Handy
abgesetzt hat, können aber auch eine Orientierungshilfe für die Rettungskräfte
sein, wo in der Nähe die verunfallte Person auffindbar ist, falls diese nicht
mehr dazu in der Lage sein sollte, den Rettungspunkt zu erreichen (z.B., wenn
diese Person alleine unterwegs war und sich das Bein gebrochen
hat).
Die Rettungsleitstellen haben Zugriff auf Karten, in denen alle
Rettungspunkte aufgeführt sind und können die Rettungskräfte somit gezielt zum
Verunfallten schicken.
Rettungspunkte werden durch einheitliche Schilder
markiert und ständig durch Forstmitarbeiter kontrolliert. Jeder Rettungspunkt
hat eine eindeutige Kennung, die aus dem Kürzel des Landkreises und einer Nummer
besteht.
Einheitlich sind sie aber meist nur im Gebiet des Landkreises, in
dem sie stehen. Zum Beispiel sehen die Schilder im Wartburgkreis ganz anders
aus, als das oben abgebildete Schild aus dem Landkreis
Hersfeld-Rotenburg.
Die Informationen auf den Schildern (Landkreiskürzel und
Nummer) sind jedoch immer auf den Schildern zu finden.