Gut zu wissen !!

Wissenswertes für den Fall der Fälle.

Hier wollen wir Ihnen ein paar Tipps und Informationen darüber geben, was Sie im Notfall für sich und für andere tun können, tun sollten oder sogar tun müssen bzw. wie Sie den Rettungskräften behilflich sein oder es ihnen ermöglichen können, ihre Aufgabe schneller und einfacher zu erfüllen.

Notruf

Egal, ob Sie selbst betroffen sind, zu einem Schadensereignis hinzukommen oder jemanden sehen, der dringend Hilfe von Rettungskräften benötigt:

Setzen Sie unverzüglich den Notruf ab!

Trotz allem bewahren Sie bitte Ruhe und beachten Sie, nach dem Schema der Fünf W-Fragen folgende Informationen zu geben (der Disponent der Rettungsleitstelle wird Sie jedoch auch entsprechend fragen):

Wo ist es passiert?
(Der Ort des Ereignisses.)

Was ist passiert?
(Was liegt vor? Z.B. Passant ist ohnmächtig geworden und rührt sich nicht mehr, Pkw- oder Hausbrand usw.)

Wie viele verletzte/betroffene Personen?
(Die Anzahl der Personen, die Hilfe benötigen bzw. beteiligt sind, soweit Sie das überblicken können.)

Welche Verletzungen haben diese Personen, welches Ausmaß hat das Schadensereignis?
(Was für Verletzungen/Erkrankungen liegen vor bzw. die Ausbreitung des Brandes/Schadens, soweit für Sie ersichtlich?)

Warten auf Rückfragen!
(Ganz wichtig: Nicht sofort auflegen!)

Denken Sie immer daran:
Im Ernstfall zählt mitunter jede Sekunde und auch SIE könnten irgendwann einmal betroffen sein!
Deshalb zögern Sie nicht, den Notruf abzusetzen, wenn dies erforderlich ist!

An Bundesautobahnen und Bundesstraßen gibt es Notrufsäulen. Wenn diese noch außerhalb Ihrer Sichtweite sind, achten Sie auf die Hinweise.
Es gibt entweder Schilder, auf denen auch die Entfernung angegeben ist oder Markierungen auf den Leitpfosten (schwarzer Pfeil mit oder ohne Telefonsymbol).
Bei den Leitpfostenmarkierungen befindet sich die nächstgelegene Notrufsäule in Pfeilrichtung.

Notrufe via Handy sind seit dem Jahr 2009 nur noch möglich, wenn eine funktionierende und aktive SIM-Karte eingelegt ist. Sie können den Notruf auch dann absetzen, wenn Sie in Ihrem eigenen Mobilfunknetz am momentanen Standort keinen Empfang haben, da dieser unabhängig von Netz und Provider funktioniert (der Notruf wird über das Mobilfunknetz abgesetzt, was gerade empfangen werden kann).

Die Funktion, dass die eigene Nummer bei Anrufen nicht mitgesendet wird (Rufnummerunterdrückung bzw. anonym anrufen), funktioniert bei Notrufen übrigens nicht.

Erste Hilfe

Kommen Sie zu einem Verkehrsunfall dazu oder sehen Sie einen Passanten, der Hilfe benötigt (z.B. ohnmächtig geworden ist, sich verletzt hat o.ä.), sind Sie zur Ersten Hilfe verpflichtet!

Zumindest jeder, der einen Führerschein für ein Fahrzeug besitzt oder besessen hat, musste dafür einen Erste Hilfe-Kurs absolvieren und ist somit in der Lage, Hilfe zu leisten!

Selbst, wenn der letzte Auffrischungskurs Jahre her ist (empfohlen ist jedoch eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse), so weiß man doch eigentlich immer noch ein wenig darüber, wie man z.B. eine Herzdruckmassage und Atemspenden durchführt oder wie in etwa die stabile Seitenlage geht.

Auch, wenn Sie sich nicht mehr ganz sicher sind: haben Sie Mut und helfen Sie!
Sprechen Sie auch gezielt vorbeikommende Passanten an, damit Sie nicht alleine helfen müssen!

In Innenstädten und öffentlichen Gebäuden gibt es AEDs (Defibrillatoren), die man bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung benutzen sollte.
Es handelt sich um Laiengeräte, die alles durch Sprachausgabe und akustische/optische Signale erklären.
Nimmt man diese Geräte aus ihren Halterungen, wird meist schon automatisch ein Notruf abgesetzt (aber nicht immer!).

Eine falsche Erste Hilfe gibt es übrigens nicht und ein Ersthelfer, der es zumindest versucht hat, wird rechtlich keineswegs belangt! Klagen des vorher Hilfsbedürftigen, z.B. wegen Körperverletzung durch den Ersthelfer, wurden bisher von jedem Gericht abgewiesen. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass sich dies in Zukunft ändert.

Übrigens:
Es hilft schon das unverzügliche Absetzen des Notrufes (Notrufnummer 112) und für den Verletzten da zu sein und ihn zu beruhigen.

Dringende (geschäftliche) Termine o.ä., bzw. die Anwesenheit Anderer (z.B. "Da waren noch mehr Autos hinter mir") sind keine Ausreden, nicht zu helfen!
Auch Sie
könnten vielleicht mal Hilfe benötigen und würden sich freuen, wenn jemand beherzt zur Tat schreitet!

Nutzen Sie auf jeden Fall die Chancen zum Auffrischen Ihrer Erste Hilfe-Kenntnisse! Die örtlichen Verbände u.a. des Deutschen Roten Kreuzes bieten regelmäßig Kurse an.

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und wird in Deutschland nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet:

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Es muss Ihnen zumutbar sein - d.h., wenn Sie sich selbst in erhebliche Lebensgefahr begeben würden, um zu helfen, dient das keinem und in diesem Fall wäre es für Sie ausreichend, den Notruf abzusetzen und am Unglücksort verfügbar zu bleiben.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Schema)
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz

Rettungsgasse

Grundsätzlich gilt: Sobald auf Autobahnen oder anderen Straßen mit mehreren Spuren in eine Fahrtrichtung der Verkehr stockt oder in einem Stau gar zum Erliegen kommt, ist automatisch von jedem Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse zu bilden!
In Deutschland (und einigen anderen europäischen Ländern) ist die Rettungsgasse verpflichtend vorgeschrieben (§ 11 Absatz 2 StVO)!

Ob nun als Grund für das Stocken oder den Stau des Verkehrs ein Schadensereignis (Unfall) vorliegt oder nicht, ist hierbei zunächst egal, da man dies im ersten Moment noch nicht wissen kann!

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Auf Straßen mit zwei Spuren pro Fahrtrichtung fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts, auf den Stand- bzw. Seitenstreifen oder auf die Bankette, soweit dies möglich ist.

Bildung einer Rettungsgasse.
Quelle: Wikipedia

Auf Straßen mit drei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die übrigen Verkehrsteilnehmer auf den weiteren (mittleren und rechten) Spuren so weit wie möglich nach rechts, auf den Stand- bzw. Seitenstreifen oder auf die Bankette, soweit dies möglich ist.
Die Rettungsgasse bildet sich also immer zwischen der einen Spur ganz links und den restlichen (zwei, drei, vier, ...) Spuren rechts!

Eigentlich ganz einfach - und man lernt es bereits in der Fahrschule!

Rettungskarte

In modernen Fahrzeugen gibt es dutzende von Airbags und Steuergeräten, häufig mehrere Batterien, besondere Versteifungen der Karosserie und noch vieles mehr.

Um den Einsatzkräften der Feuerwehr zu helfen, Sie schneller und gefahrloser aus Ihrem Fahrzeug zu befreien, sollten Sie mal ein Opfer eines Verkehrsunfalls sein (was wir natürlich nicht hoffen wollen), gibt es die sogenannte Rettungskarte.

Diese ist erstellt von den Herstellern und zeigt alle technischen und mechanischen Besonderheiten jedes Automodells und ihre Lage im Fahrzeug (schematisch).

Rettungskarte (Beispiel).
Quelle: Volkswagen AG

Diese Rettungskarte sollten Sie unbedingt an die Sonnenblende der Fahrerseite klemmen, weil dort die Einsatzkräfte nach ihr suchen!! Außerdem gibt es Aufkleber für die Windschutzscheibe, die anzeigen, dass Sie eine solche Rettungskarte im Auto parat halten.

Sie können sich diese Karte schon beim Kauf des Autos vom Händler drucken lassen oder suchen sich Ihre Karte auf der Website des Herstellers. Der ADAC hat auf seiner Website eine Auflistung, von der Sie relativ leicht zu Ihrer Rettungskarte finden sollten.
Außerdem gibt der ADAC auf seiner Website auch noch ein paar Informationen zum Thema Rettungskarte.

Wichtig! Der Ausdruck sollte immer in Farbe sein!

Die Rettungskarte für Ihr Fahrzeug finden (ADAC)

Rauchmelder

Brände in Privatwohnungen und -häusern werden nicht nur durch Fahrlässigkeit ausgelöst, sondern können auch durch technische Defekte verursacht werden.

Gerade nachts, wenn man schläft, kann es sein, dass man einen Brand zu spät bemerkt und das Zimmer schon mit Rauch gefüllt ist. Zumindest die Fluchtwege können bereits durch Brandrauch versperrt sein!

Schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein!

Sie können sich und Ihrer Familie helfen, im Notfall noch rechtzeitig zu entkommen, indem Sie Rauchmelder installieren. Ratsam ist es, diese auch noch miteinander zu vernetzen (damit Sie z.B. auch im Dachgeschoss vor einem Brand im Keller gewarnt sind).

Rauchmelder retten Leben!

In Hessen und anderen Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern bei Neubauten Pflicht (in Hessen seit 2005). Ältere Häuser müssen seit Ende 2014 nachgerüstet sein!

Pflicht ist es, zumindest Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder zu versehen. Diese müssen so installiert und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Informationen zur richtigen Installation gibt es meist in der Bedienungsanleitung oder können beim Fachhändler eingeholt werden. Auch die Feuerwehr gibt Ihnen gerne Tipps.

Rettungspunkte

Die sog. Rettungskette-Forst ist ein Instrument zur beschleunigten Hilfe u.a. für Wanderer und Sportler im Wald. Wesentlicher Bestandteil sind hierbei die Rettungspunkte, die gut sichtbar an markanten und gut erreichbaren Stellen im Wald und am Waldrand, aber auch in Feld und Flur, aufgestellt sind.

Sie dienen im Notfall als Treffpunkt zwischen den Rettungskräften und der Person, die einen Notruf per Handy abgesetzt hat, können aber auch eine Orientierungshilfe für die Rettungskräfte sein, wo in der Nähe die verunfallte Person auffindbar ist, falls diese nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, den Rettungspunkt zu erreichen (z.B., wenn diese Person alleine unterwegs war und sich das Bein gebrochen hat).

Die Rettungsleitstellen haben Zugriff auf Karten, in denen alle Rettungspunkte aufgeführt sind und können die Rettungskräfte somit gezielt zum Verunfallten schicken.

Rettungspunkte werden durch einheitliche Schilder markiert und ständig durch Forstmitarbeiter kontrolliert. Jeder Rettungspunkt hat eine eindeutige Kennung, die aus dem Kürzel des Landkreises und einer Nummer besteht.
Einheitlich sind sie aber meist nur im Gebiet des Landkreises, in dem sie stehen. Zum Beispiel sehen die Schilder im Wartburgkreis ganz anders aus, als das oben abgebildete Schild aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Die Informationen auf den Schildern (Landkreiskürzel und Nummer) sind jedoch immer auf den Schildern zu finden.

Informationen über Rettungspunkte (Hessen Forst)